Die erste Behandlung
Bitte bringen Sie zu Ihrer ersten Behandlung folgendes mit:

  • Ihre Heilmittelverordnung (Rezept)
  • relevante Dokumente (OP-Berichte, MRT-Berichte, Röntgenbilder,…)
  • Ihren Befreiungsausweis, falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind – Ihren Terminplaner, falls noch keine weiteren Termine vereinbart wurden
  • ein großes Handtuch zum drauf liegen. Dieses können Sie für die Dauer Ihrer Behandlung bei uns vorne im Regal deponieren.
  • bequeme Kleidung

Die Heilmittelverordnung gesetzlich versicherter Patienten

Die erste Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung der Heilmittelverordnung beginnen.
Die Unterbrechung einer Behandlungsserie darf in der Regel nicht länger als 14 Tage dauern.
Grundsätzlich übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Heilmittelbehandlung nicht vollständig, daher müssen gesetzlich versicherte Patienten ab dem 18. Lebensjahr (sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt) eine Zuzahlung in Höhe von 10 € plus 10% des Rezeptwertes leisten.
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß der gültigen Heilmittelrichtlinien prüfen. Sollte das Rezept nicht korrekt ausgestellt sein, muss es vom behandelnden Arzt mit dessen Unterschrift und Stempel geändert werden, sonst wird ihr Rezept von der gesetzlichen Krankenkasse nicht zur Abrechnung akzeptiert, und somit unsere Behandlung auch nicht bezahlt.

Behandlungszeiten

Die Behandlungszeiten sind durch die Krankenkassen geregelt. So sind z.B. für Krankengymnastik und manuelle Therapie 15-25 Minuten vorgesehen. Diese Zeit beinhaltet das An- und Auskleiden des Patienten, die Befunderhebung, die Dokumentation, Terminvergabe, Lagerung und Behandlung des Patienten, Vorbereitung für passive Maßnahmen wie z.B. Elektrotherapie, Naturmoor,… sowie Verfassen des ggf. vom Arzt gewünschten abschließenden Therapieberichts.

Die Heilmittelverordnung privat versicherter Patienteninformationen

Privat versicherten Patienten, Selbstzahlern und beihilfeberechtigten Patienten wird eine schriftliche Honorarvereinbarung über die zu erwartenden Kosten ausgehändigt. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung. Die Kostenerstattung ist abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif mit Ihrer privaten Krankenversicherung. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihnen die Behandlungskosten in voller Höhe von Ihrer Versicherung erstattet werden.

Terminabsage

Für die mit Ihnen vereinbarten Termine erhalten Sie von uns einen Terminzettel. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir Sie diesen Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Nur dann ist es uns möglich den Termin anderweitig zu vergeben. Bei nicht erfolgter vorheriger Absage sind wir leider gezwungen Ihnen den ausgefallenen Termin zu Ihrem jeweiligen Kassensatz in Rechnung zu stellen.

Zusatzleistungen

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Naturmoor, Heißluft, Massage, Heiße Rolle, Schröpfen, Matrix Rhythmus Therapie,…) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel optimal zu erreichen.